Schütze dich vor (sexueller) Belästigung im Job!

Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) liegt eine sexuelle Belästigung vor, wenn unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten bewirkt, dass die Würde einer Person verletzt wird. Die Bandbreite reicht von der anzüglichen Bemerkung oder der Aufforderung zu intimen Handlungen bis hin zu unangemessenen körperlichen Berührungen und Gewalt. Je nach Ausmaß sind sexuelle Belästigungen strafbare Handlungen, die zur Anzeige gebracht werden können.

Allgemein lassen sich drei verschiedene Belästigungsformen unterteilen (Quelle: www.arbeitsrechte.de):

  • Physische Belästigung: Unerwünschte Berührungen jeglicher Art wie z. B. Streicheln, Umarmen oder Küssen. Dabei macht es keinen Unterschied, ob die jeweilige sexuelle Handlung vermeintlich zufälligerweise geschah. Auch körperliche Annäherungsversuche, die Ausübung von Gewalt oder sexuelle Übergriffe generell zählen dazu.
  • Verbale Belästigung: Anzügliche Witze, aufdringliche Bemerkungen oder zweideutige Kommentare über das Aussehen, die Kleidung oder zum Privatleben einer Person. Werden Beschäftigte zu sexuellen Handlungen aufgefordert oder zu Verabredungen intimer Art gedrängt, zählt dies ebenfalls in diese Kategorie.
  • Non-verbale Belästigung : Das Versenden von E-Mails, Fotos, SMS oder sogar Videos mit sexuellem Inhalt, anzügliches Starren oder Hinterherpfeifen erfüllt die Voraussetzungen für diese Kategorie. Eine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz liegt auch dann vor, wenn pornographisches Material verbreitet wird oder sich die belästigende Person vor anderen Kollegen entblößt.

Wichtig: Jede der genannten Formen ist verboten! Dabei spielt es keine Rolle, ob sich das Ganze im Büro, auf dem Weg dorthin, auf Firmenfeiern oder Dienstreisen abspielt.
 

Was kann ich tun?

Es kann viel Energie kosten, gegen sexuelle Beläs­tigung am Arbeitsplatz vorzugehen. Aber: Sexuelle Belästigung zu erdulden und sich nicht zu weh­ren, kann langfristig noch höhere gesundheitliche Beeinträchtigungen nach sich ziehen. Du kannst dich im Falle einer Belästigung an den Personal- oder Betriebsrat, die Auszubildendenvertretung, die Gleichstellungsbeauftrage, direkte Vorgesetzte oder die Personalabteilung wenden.

Wenn das für dich nicht möglich ist melde dich bei unseren Beratungsstellen in Stadt und Landkreis Osnabrück oder bei einer überregionalen Einrichtung. Hier ein paar gute Adressen:

 

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