Nutzen Sie das Kontaktformular zur Barrierefreiheit, wenn Ihnen Inhalte auffallen, die nicht barrierefrei oder verbesserungswürdig sind. Der Seitenname, von dem Sie das Formular aufgerufen haben, wird automatisch übermittelt.

In der Erklärung zur Barrierefreiheit beschreiben wir, was wir zur Barrierefreiheit bis jetzt umgesetzt haben und zukünftig umsetzen werden.

Stand der Erklärung: 1. Dezember 2020

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b NBGG sowie über zugehörige Kontaktmöglichkeiten: Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.ausbildungsregion-osnabrueck.de. Diese Webseite ist mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar.
 

Nicht barrierefreie Inhalte:

  • Videos
  • Geodaten
  • Einzelne PDF-Dokumente

Die aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Die Videos auf der oben aufgeführten Seite sind in der Regel nicht mit Untertiteln oder in Gebärdensprache unterlegt. Videos dienen als Ergänzung zum sonstigen Angebot auf diesen Websites. In der Regel sind die Informationen der Videos daher auch in anderer Form vorhanden. 
  • Geodaten-Applikationen sind naturgemäß nicht barrierefrei darstellbar.
  • Aufgrund der Vielzahl der PDF-Dokumente können diese nicht im Nachhinein barrierefrei angeboten. Neue PDF-Dateien werden barrierearm angeboten.


Feedback und Kontaktangaben

Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:

Landkreis Osnabrück
MaßArbeit kAöR
Frau Susanne Steininger
Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
Telefon: 0541 - 501 3715
E-Mail: verwaltung@ausbildungsregion-os.de


Schlichtungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.

Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:

Telefon: 0511 120-4010
E-Mail:  schlichtungsstelle(at)ms.niedersachsen.de 


Ich bin damit einverstanden, dass die oben aufgeführten Daten von der MaßArbeit kAöR erhoben, verarbeitet und genutzt sowie an den Hoster der Website übermittelt und ebenfalls zu folgenden Zweck verarbeitet und genutzt werden: Speicherung der übermittelten Daten für einen Rückruf. Diese Einwilligung beruht nicht auf einer gesetzlichen Grundlage und ist deshalb freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf ist zu richten an: verwaltung@ausbildungsregion-osnabrueck.de. Sie können darüber hinaus gegenüber der MaßArbeit kAöR folgende Rechte nach der Datenschutzgrundverordnung geltend machen: Recht auf Auskunft, Recht auf Berichtigung oder Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Recht auf Datenübertragbarkeit. Außerdem können Sie sich an die Niedersächsische Aufsichtsbehörde für den Datenschutz, Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen wenden und dort ein Beschwerderecht geltend machen. Die personenbezogenen Daten werden maximal bis zu 4 Wochen beziehungsweise bis zu ihrem Widerruf verarbeitet.
7 + 1 =
Bitte diese einfache mathematische Aufgabe lösen und das Ergebnis eingeben. Zum Beispiel, für die Aufgabe 1+3 eine 4 eingeben.