Nutzen Sie das Kontaktformular zur Barrierefreiheit, wenn Ihnen Inhalte auffallen, die nicht barrierefrei oder verbesserungswürdig sind. Der Seitenname, von dem Sie das Formular aufgerufen haben, wird automatisch übermittelt.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit beschreiben wir, was wir zur Barrierefreiheit bis jetzt umgesetzt haben und zukünftig umsetzen werden.
Stand der Erklärung: 1. Dezember 2020
Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b NBGG sowie über zugehörige Kontaktmöglichkeiten: Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.ausbildungsregion-osnabrueck.de. Diese Webseite ist mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte:
- Videos
- Geodaten
- Einzelne PDF-Dokumente
Die aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Die Videos auf der oben aufgeführten Seite sind in der Regel nicht mit Untertiteln oder in Gebärdensprache unterlegt. Videos dienen als Ergänzung zum sonstigen Angebot auf diesen Websites. In der Regel sind die Informationen der Videos daher auch in anderer Form vorhanden.
- Geodaten-Applikationen sind naturgemäß nicht barrierefrei darstellbar.
- Aufgrund der Vielzahl der PDF-Dokumente können diese nicht im Nachhinein barrierefrei angeboten. Neue PDF-Dateien werden barrierearm angeboten.
Feedback und Kontaktangaben
Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:
Landkreis Osnabrück
MaßArbeit kAöR
Frau Susanne Steininger
Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
Telefon: 0541 - 501 3715
E-Mail: verwaltung@ausbildungsregion-os.de
Schlichtungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.
Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
Telefon: 0511 120-4010
E-Mail: schlichtungsstelle(at)ms.niedersachsen.de