Die Regelungen zur Schulpflicht in Niedersachsen.

Die Schulpflicht endet grundsätzlich 12 Jahre nach ihrem Beginn. Beispiel: Wenn ein Kind mit 6 Jahren eingeschult wurde, dann endet die Schulpflicht mit dem 18. Lebensjahr.

Die Schulpflicht endet aber auch, wenn mindestens 9 Jahre eine Regelschule und...

  • anschließend für ein Jahr eine Berufsbildenden Schule mit Vollzeitunterricht besucht wurde
  • oder mindestens zwei Jahre Berufsschulunterricht im Rahmen einer dualen Ausbildung stattgefunden hat.


Im Anhang finden Sie einen übersichtlichen Beitrag zum Thema Schulpflicht aus einer Handreichung der MaßArbeit im Landkreis Osnabrück.

Weitere Informationen und rechtliche Hinweise finden Sie auch auf dem Bildungsportal Niedersachsen.

 

Image
schulpflicht shutterstock_719871517