Finanzielle Unterstützung in der Pflegeausbildung
Ausbildungsrichtlinie zur finanziellen Unterstützung bei Pflichteinsätzen
Was wird gefördert?
Der Landkreis Osnabrück bezuschusst unter Umständen (im Einzelfall) Fahrtkosten oder Kosten der Unterbringung für Auszubildende von Pflegeeinrichtungen mit Sitz im Landkreis Osnabrück, die Pflichteinsätze im Bereich der allgemeinen Akutpflege absolvieren.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Auszubildende, die eine Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann in einer Pflegeeinrichtung mit Sitz im Landkreis Osnabrück durchlaufen. Die Förderung erfolgt nur, wenn die Auszubildenden, aufgrund des externer Pflichteinsatz in der allgemeinen Akutpflege, eine größere Entfernung als zum Ausbildungsbetrieb zurücklegen müssen.
Warum fördern wir?
Der Zweck der Förderung ist es, mögliche Mehrkosten im Zusammenhang mit externen Pflichteinsätzen in der allgemeinen Akutpflege zu mildern und dadurch die Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann attraktiver zu gestalten.
Wie viel wird gefördert?
Die Zuwendung zu den Fahrtkosten mit einem Kraftfahrzeug (PKW) für die Hin- und Rückfahrt zum externen Praxiseinsatz beträgt für die kürzeste Strecke vom Wohnort zum externen Pflichteinsatz 0,38 Euro pro Kilometer.
Bei öffentlichen Verkehrsmitteln (ÖPNV) gilt entsprechend der entrichtete Fahrpreis abzüglich einer Pauschale in Höhe von acht Euro (für die ersten 30 Kilometer). Bei Nutzung von Monatsfahrkarten wie das Deutschlandticket gilt der entrichtet Fahrpreis abzüglich einer Pauschale in Höhe von zehn Prozent.
Ist der Auszubildende auf eine auswärtige Unterbringung angewiesen, beträgt der Zuschuss pauschal 8,50 Euro je notwendigem Aufenthaltstag.
Es werden insgesamt höchstens 500 Euro pro Kalenderjahr bewilligt.
Auszubildende bzw. deren Erziehungsberechtigte können beim Landkreis Osnabrück, Fachdienst Soziales einen Zuschuss für einen externen Pflichteinsatz beantragen. Der Antrag ist zusammen mit den erforderlichen Unterlagen spätestens vier Wochen nach dem jeweiligen Einsatz einzureichen. Nach den vier Wochen entfällt der Anspruch auf eine Bezuschussung.
Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen:
- eine Kopie des Ausbildungsvertrags,
- eine Darstellung der inhaltlichen und zeitlichen Gliederung der praktischen Ausbildung (Ausbildungsplan),
- Rechnungen, Quittungen und Überweisungsbelege der entstandenen Unterbringungskosten,
- Rechnungen, Quittungen und Überweisungsbelege der entstandenen Fahrtkosten durch die Nutzung von ÖPNV,
- Bestätigung der Pflegeschule/ berufsbildenden Schule
- falls vorhanden eine Kopie des gültigen Ausbildungstickets, Deutschlandtickets oder Ähnliches und
- falls vorhanden einen Nachweis der Bewilligungen von Leistungen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) und/ oder des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III).
Verfahrensablauf
Sie können den Antrag postalisch an folgende Adresse schicken:
Landkreis Osnabrück - Fachdienst Soziales - Soziale Aufgaben
Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
Oder senden Sie den ausgefüllten Antrag per E-Mail an: soziales@lkos.de
Weitere Informationen und Unterlagen finden Sie im Dateianhang!