Mindestlohn für Auszubildende.
Seit 2020 gilt das neue Berufsbildungsgesetz (BBiG) und damit haben Azubis einen Anspruch auf eine monatliche Mindestvergütung ab dem ersten Ausbildungstag.
Ende 2018 bekamen fast 90.000 Azubis in Deutschland eine Ausbildungsvergütung von weniger als 500€ im Monat, besonders viele von ihnen waren im Friseur- und Lebensmittelhandwerk, als Florist/innen oder im Gastgewerbe tätig. Dank der Mindestvergütung hat das ein Ende und führt dazu, dass die Ausbildungsberufe in den genannten Berufsbereichen für junge Menschen attraktiver werden und die Abbrecherzahlen sinken.
Die Neuregelung gilt für fast alle Azubis, die in eine Ausbildung starten. „Fast alle“, weil weiterhin in einzelnen Branchen die Arbeitgeber und Gewerkschaften eigene Vereinbarungen treffen dürfen.
Die Mindestausbildungsvergütung ändert sich von Jahr zu Jahr , seit dem 01.01.2024 gelten folgende Tarife:
- 1. Ausbildungsjahr: 649,00 €
- 2. Ausbildungsjahr: 766,00 €
- 3. Ausbildungsjahr: 876,00 €
- 4. Ausbildungsjahr: 909,00 €
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