Handlungsoptionen für die inklusive Berufsbildende Schule.

Materialen des Niedersächsischen Kultusministeriums.

In § 4 des Niedersächsischen Schulgesetzes steht: "Die öffentlichen Schulen ermöglichen allen Schülerinnen und Schülern einen barrierefreien und gleichberechtigten Zugang und sind damit inklusive Schulen. Welche Schulform die Schülerinnen und Schüler besuchen, entscheiden die Erziehungsberechtigten."

Hintergrund

Bereits 2007 unterzeichnete die Bundesrepublik Deutschland das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention), dem der Deutsche Bundestag im darauffolgenden Jahr zustimmte. Nach Artikel 1 der UN-Behindertenrechtskonvention ist der Zweck des Übereinkommens, „[...] den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern.“

Teilhabe durch Inklusion

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zielt auf die volle und wirksame Teilhabe an allen Bereichen unserer Gesellschaft. Für die Bildung geht es darum, das gemeinsame Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Beeinträchtigung zu ermöglichen. Das beginnt in der Grundschule und setzt sich über die weiterführenden Schulen bis zur berufsbildenden Schule fort. 2013 hat Niedersachen diesen Prozess verbindlich für die 1. Klasse der Grundschule und die 5. Klasse der weiterführenden Schulen eingeleitet.

Inklusion in BBS

Ab dem Schuljahr 2018/2019 gilt dieser Rechtsanspruch auf inklusiven Unterricht auch für die berufsbildenden Schulen in Niedersachsen. Der vorliegende Materialienband soll die berufsbildenden Schulen in Niedersachsen darin unterstützen, den Prozess für alle Beteiligten erfolgreich zu gestalten und den besonderen Anforderungen einer inklusiven Berufsbildung Rechnung zu tragen.

 

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auch im Bildungsportal Niedersachsen.

(Quelle für diesen Beitrag: Niedersächsisches Kultusministerium, Schiffgraben 12, 30159 Hannover)

Image
Inklusion im Übergang