Die MaßArbeit unterstützt die Anschaffung von PC, Laptop etc.

Seit Beginn der Corona-Pandemie werden Schulkinder häufig per Distanzunterricht beschult. Empfänger von Hartz-IV-Leistungen (Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch SGB II) erhalten rückwirkend seit 1. Januar 2021 für die Anschaffung von PC, Laptop, Tablet oder Drucker eine finanzielle Unterstützung. Darauf macht das MaßArbeit-Jobcenter des Landkreises Osnabrück aufmerksam.

Um die Förderung zu erhalten, müssen die Leistungsempfangenden einen Antrag beim Landkreis Osnabrück, Jobcenter, stellen. Außerdem benötigen sie eine Bescheinigung der jeweiligen Schule, dass ein entsprechender Bedarf für ihr Kind besteht. Der Zuschuss berechnet sich dann nach dem jeweils benötigten Gerät, beträgt jedoch insgesamt maximal 350 Euro.

Im Internet unter www.massarbeit.de findet sich online ein entsprechender Antragsvordruck und auch ein Vordruck für eine Schulbescheinigung. Beides kann jedoch auch formlos eingereicht werden. Innerhalb eines Monats nach Auszahlung des Zuschusses sollten die Antragstellenden dann den entsprechenden Kaufbeleg einreichen.