Das erste Gehalt - Was nun?

Spartipps (nicht nur) für Berufsstarter*innen und Auszubildende.

Schon vor der ersten Gehaltsüberweisung solltest du dich mit den Themen "Banking" und "Vermögen" gründlich auseinandersetzen, sonst bleibt am Ende des Geldes noch viel Monat übrig und auch mit dem nächsten Urlaub, dem eigenen Auto oder der schön eingerichteten Wohnung könnte es schwierig werden.

Was ist Was? Das solltest du vorab wissen:

  • Girokonto: Ein Girokonto ist ein laufendes Kontokorrentkonto, das der Abwicklung bargeldloser Zahlungen dient. Auf diesem Konto werden dem Kunden zum Beispiel monatliche Lohn- und Gehaltszahlungen gutgeschrieben bzw. er kann auch Zahlungen für Miete, Strom oder sonstige Überweisungen veranlassen. Leider ist es so, dass Girokonten auch für Auszubildenden oder Studierende kaum noch kostenfrei angeboten werden. (Quelle: www.bafin.de)

  • Dispositionskredit: Ein Kredit ist Geld, das sich jemand für eine bestimmte Zeit bei einem anderen Menschen oder bei einer Bank ausleiht. Ein Dispositionskredit (auch Dispo der Dispokredit genannt) wird dir von deiner Bank einräumt, wenn regelmäßig (Gehalts-)Zahlungen auf deinem Girokonto eingehen. Aber Vorsicht: Aufgrund der hohen Zinsen sollte der Dispokredit ausschließlich zur Deckung eines kurzfristigen Liquiditätsbedarfs genutzt werden.

  • Kreditkarte: Eine Kreditkarte kannst du bei Deiner Bank beantragen. Speziell Visa- oder Mastercards sind quasi weltweit als Zahlungsmittel anerkannt. Bei Verlust kannst du sie kurzfristig sperren. Bargeldabholungen sind meist gebührenpflichtig. Aber Vorsicht: Die Abrechnung einer Kreditkarte erfolgt in der Regel nur monatlich und in einem Betrag. Das heißt, dass du deine Zahlungen im Hinterkopf behalten musst, um am Monatsende keine Überraschungen auf deinem Konto zu erleben.

  • Entgeltumwandlung: Ist ein Modell der betrieblichen Altersvorsorge. Dein monatlicher Sparbeitrag wird von deinem Bruttogehalt abgezogen. Auf diese Art und Weise verringert sich dein zu versteuerndes Einkommen und du sparst Sozialversicherungsbeiträge. Und wenn du den Arbeitsgeber wechselst, kannst du diese Versorgungsleistung jederzeit mitnehmen.

  • Vermögenswirksame Leistung: Nennt man kurz und knackig VL und ist eine vom Staat geförderte Sparform. Die vermögenswirksame Leistung ist zusätzliches Geld von deinem Arbeitgeber (max. 40 Euro im Monat), das du zum Vermögensaufbau nutzen kannst. Das Geld kannst du zum Beispiel in einem Banksparplan, Bausparvertrag oder zum Fondssparen anlegen.


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