Förderung von Maßnahmen zur Berufsorientierung wird verlängert.

Gute Nachricht für die Schulen im Landkreis Osnabrück.

Im Zeitraum 01.07.2023 bis 31.12.2025 fördern die Agentur für Arbeit Osnabrück und der Landkreis Osnabrück durch die MaßArbeit kAöR Maßnahmen zur Berufsorientierung (BOM). Diese Maßnahmen sind zusätzlich zum curricularen Lehrplan zu organisieren und sind nachrangig zu den Modulen der Koordinierungsstelle Berufsorientierung in Hannover.

Ab sofort stehen für die Beantragung sowie Abrechnung von Berufsorientierungsmaßnahmen neue Unterlagen bereit - schon beantragte Maßnahmen müssen nicht überarbeitet werden.

Die Maßnahmen sollen wie jedes Jahr der Verbesserung der Wahrnehmung der eigenen Stärken, der Verbesserung der beruflichen Orientierung dienen und die zielorientierte Berufswegplanung fördern sowie über Berufe und ihre Anforderungen informieren.


Info an die Schulen

Die Berufsorientierungsmaßnahmen (BOM) müssen von den allgemeinbildenden Schulen im Vorfeld mit der Berufsberatung der Agentur für Arbeit abgestimmt werden. Bitte prüfen Sie jeweils, ob über die Koordinierungsstelle Berufsorientierung (KoBo) inhaltsgleiche bzw. inhaltsähnliche Maßnahmen angeboten und gefördert werden können. Sollte dies der Fall sein, haben diese Vorrang und eine Antragstellung ist direkt bei der Koordinierungsstelle Berufsorientierung (KoBo) vorzunehmen.

Wir möchten Sie bitten, sich mit Ihrer zuständigen Berufsberatung in Verbindung zu setzen und die geplanten Projekte zu besprechen. Danach sollten Sie sich mit dem zertifizierten Träger, den Sie beauftragen wollen, zusammensetzen oder aber Ihr Projekt bei der KoBo beantragen.

Die Beauftragung des Trägers muss schriftlich per Vordruck erfolgen. Sie ist mit dem Antrag bei der MaßArbeit einzureichen. Die Berufsorientierungsmaßnahmen können schuljahresbezogen geplant werden.


Info für Träger der Maßnahmen

Der durchführende Träger muss durch eine fachkundige Stelle nach Maßgaben der §§ 176 ff SGB III zugelassen sein. Es ist möglich, Sammelanträge zu stellen. Das bedeutet, dass Sie bei ein und derselben Maßnahme mehrere Durchführungen an verschieden Schulen oder an einer Schule in mehreren Klassen in einem Antrag berücksichtigen können. Die Maßnahmen können jahresübergreifend beantragt und abgerechnet werden.


Wichtig

Es werden keine Verpflegungskosten, keine Anschaffungen von Materialien, die nicht im Bezug zum Projekt stehen sowie Anschaffungen über 150,00 € erstattet. Fahrkosten können nur übernommen werden, wenn sie in einem direkten Zusammenhang mit den Inhalten einer Maßnahme stehen. Übergeordnete und organisatorische Koordinierungskosten können maximal in einer Höhe von 10 – 30 % der Gesamtkosten angerechnet werden. Jedem Antrag muss eine separate und detaillierte Kostenkalkulation beigefügt werden.


Antragsfristen
  • Frist zur Antragsabgabe für den Maßnahmenzeitraum 1. Januar 2025 – 30. Juni 2025 ist der 15. November 2024
  • Frist zur Antragsabgabe für den Maßnahmenzeitraum 1. Juli 2025 – 31. Dezember 2025 ist der 31. Mai 2025

 

Bei Fragen zur formellen Abwicklung wenden Sie sich bitte an Frau Schnorrbusch 0541 501-3707 oder per Mail schnorrbusch@massarbeit.de, bei inhaltlichen Fragen bitte an die zuständige Berufsberatung.