Mit deiner Unterschrift unter einen Ausbildungsvertrag startest du ins Berufsleben.

Du solltest dich also gut darüber informieren, was drin stehen muss und welche Rechte und Pflichten damit verbunden sind. Natürlich haben wir in Deutschland auch hierfür klare gesetzliche Vorgaben, an denen sich jeder Arbeitgeber und Ausbildungsbetrieb halten muss. Gut so! Rechtsgrundlage ist hier das Berufsbildungsgesetz, dort findest du in §11 eine klare Ansage, was im Vertrag geregelt sein muss:

  • Die Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Berufsausbildung
  • Beginn und Dauer der Berufsausbildung
  • Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
  • Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit
  • Dauer der Probezeit
  • Zahlung und Höhe der Vergütung
  • Dauer des Urlaubs
  • Voraussetzungen, unter denen der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann
  • Ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Berufsausbildungsverhältnis anzuwenden sind

Der Ausbildungsvertrag muss vom Ausbildungsbetrieb, von dir und deinen gesetzlichen Vertretern (in der Regel deinen Eltern) unterzeichnet werde, anschließend bekommst du unverzüglich eine Ausfertigung des Vertrages für deine Unterlagen.

Im Berufsbildungsgesetz ist auch beschrieben, wie du dich während der Berufsausbildung verhalten sollst. Das klingt erstmal recht allgemein, ist aber ein ganz guter Hinweis auf deine Pflichten im Betrieb. Neben den Pflichten hast du natürlich auch jede Menge Rechte, auf die du ebenfalls genau achten solltest. Gerade beim Start in die Ausbildung kommt es immer wieder zu kleineren und größeren Konflikten zwischen Azubis und ausbildenden Betrieben. Das ist nicht ungewöhnlich, schließlich ist es gerade für dich als Azubi oftmals eine komplett neue Welt und du hast ein Recht darauf, dich zu orientieren und deine Meinung zu sagen. Blöd ist nur, wenn Probleme nicht direkt und anständig geklärt werden, dann kann es kompliziert werden bis hin zum Abbruch einer Ausbildung.

Also unbedingt Augen und Ohren offen halten, Fragen und Probleme ansprechen oder geeignete Hilfe holen!

Typische Konflikte beim Start in die Ausbildung werden z.B. von den Jugendorganisationen der Gewerkschaften thematisiert, du kannst dich aber auch an die Ausbildungsberater/innen der zuständigen Kammern wenden.

Allen, die es ganz genau wissen wollen, empfehlen wir einen Blick in die Broschüre "Ausbildung & Beruf" - siehe Anhang! Dort findest du neben Informationen zum Ausbildungsvertrag, zum Urlaubsanspruch oder zu den Ausbildungsprüfungen auch alle rechtlichen Regelungen zum Jugendarbeitsschutz.


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