Unterstützung für Jugendliche in der Berufsorientierung
Elemente der Ausbildungsgarantie treten in Kraft
Ziel der Ausbildungsgarantie ist es, allen jungen Menschen ohne Berufsabschluss den Zugang zu einer vollqualifizierenden, möglichst betrieblichen Ausbildung zu ermöglichen. Die Ausbildungsgarantie ist dabei kein singuläres Ausbildungsstellenangebot, sondern setzt sich aus verschiedenen Elementen zusammen. Sie umfasst Beratungs- und Unterstützungsangebote, angefangen bei der beruflichen Orientierung und Beratung, bis zu Hilfen bei der Aufnahme und für den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung.
Berufsorientierungspraktika (BOP)
Neu: Praktikum zur Berufsorientierung, Mobilitätszuschuss und Anpassungen bei der Einstiegsqualifizierung. Die neuen gesetzlichen Regelungen im Kontext der Ausbildungsgarantie betreffen drei Förderinstrumente, die zum 1. April 2024 eingeführt wurden. Seit April fördern Agenturen für Arbeit und Jobcenter Berufsorientierungspraktika (BOP) in Betrieben. Dabei können auch notwendige Kosten, wie zum Beispiel Fahrt- oder Unterkunftskosten übernommen werden. Intensive Beratung zur Berufsorientierung und Berufswahl ergänzen dieses Förderinstrument.
Mobilitätszuschuss (Mobi-Z)
Der Mobilitätszuschuss (Mobi-Z) unterstützt junge Menschen, die bereit sind, für eine betriebliche Berufsausbildung umzuziehen. Mit dem Zuschuss können Auszubildende bis zu zwei Familienheimfahrten pro Monat im ersten Ausbildungsjahr finanziert bekommen.
Einstiegsqualifizierung (EQ)
Als drittes Element der Ausbildungsgarantie ist die neue Regelungen bei der Einstiegsqualifizierung (EQ) in Kraft getreten. Sie kann nun in Teilzeit absolviert werden und die Mindestdauer wird von sechs auf vier Monate verkürzt. So können mehr Jugendliche und Betriebe die Einstiegsqualifizierung nutzen, beispielsweise auch mehr Menschen mit Behinderungen. Das trägt einem inklusiven Ausbildungs- und Arbeitsmarkt Rechnung.
Kontakt zur Berufsberatung der Agentur für Arbeit:
- Johannistorwall 56, 49080 Osnabrück
- Telefonhotline: 0541 980 200 oder 0800 4 5555 00
- E-Mail: berufsberatung-osnabrueck@arbeitsagentur.de
- Web: www.arbeitsagentur.de/Kontakt
Den Unternehmen steht der Arbeitgeber-Service unter der Nummer 0800 4 5555 20 zur Seite.