Wer weiß Bescheid in der Region?

Hilfs- und Kontaktangebote für zugewanderte Menschen.

Gelungene Integration bedeutet, sich einer Gemeinschaft zugehörig zu fühlen. Das kann nur erreicht werden, wenn zugewanderte Menschen am gesellschaftlichen, kulturellen und am wirtschaftlichen Leben teilnehmen (können). Eine Herausforderung - auch für die Ausbildungsregion Osnabrück. 

Was können wir beitragen?

Es gibt eine Flut an Informationen und Unterstützungsangeboten zur beruflichen Integration von Menschen mit Flucht- oder Migrationshintergrund, mit Sprachbarrieren etc.. Für zugewanderte Personen ist es aber ohne professionelle Hilfe schwierig, sich da zurecht zu finden - sowohl bei uns in der Region als auch bundesweit.

Wir wollen deshalb einen kleinen Überblick geben, welche Erstkontakte, Programme und Angebote dabei helfen, im Dschungel der Informationen und rechtlichen Regelungen den Durchblick zu behalten und vielleicht die Personen zu finden, die einen - wenn nötig - an die Hand nehmen können. Zusätzlich haben wir einige Web-Tipps verlinkt, die bei der Integration ins gesellschaftliche und berufliche Leben nützlich sind. 
 

(Beratungs-) Angebote in der Region Osnabrück
  • Migrationszentrum Landkreis Osnabrück: Unterstützung zur langfristigen und nachhaltigen Integration zugewanderter Menschen in Bildung, Ausbildung und Arbeit.
  • IQ-Netzwerk: Beratung zur Anerkennung von ausländischen Berufs- oder Hochschulabschlüssen.
  • Landwirtschaftskammer: Unterstützung von Unternehmen der „grünen Branche“ bei der betrieblichen Integration von geflüchteten Menschen.
  • Jugendmigrationsdienst: Beratung für junge Menschen mit Migrationsgeschichte und gemeinsame Gestaltung des Übergangs von der Schule in den Beruf.
  • Hilfen für Ukrainer*innen: Spezielle Angebote für geflüchtete Menschen aus der Ukraine, um sich in der Region Osnabrück zurechtzufinden.

Bundesweite Regelungen
  • Ausbildungsduldung: Möglichkeiten zur Aufnahme einer Berufsausbildung im laufenden Asylverfahren.
  • Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Durch das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz können Fachkräfte mit Berufsausbildung und Personen mit berufspraktischen Kenntnissen leichter nach Deutschland einwandern.
  • Unbegleitete Minderjährige: Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gelten im Asylverfahren als besonders schutzbedürftig. Das Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge informiert über Inobhutnahme, Erstscreening und alle rechtlichen Grundlagen.

Web-Empfehlungen (mehrsprachig!)
  • Anerkennung in Deutschland: Das zentrale Portal für zugewanderte Fachkräfte, beratende Personen und Arbeitgeber*innen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen.
  • Handbook Germany: Deutschland von A-Z - Wichtige Tipps zu aufenthaltsrechtlichen Fragen, Wohnung, Gesundheit, Arbeit und Ausbildung sowie zu Kita, Studium und vielem mehr.
  • Deutsch zum Mitnehmen: Kostenlos online Deutsch lernen mit den mobilen Kursen der Deutschen Welle.
  • BAMF-NAvI: Das bundesweite Navigationsportal für Integrationskurse, Migrationsprojekte, Behörden etc.
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