Beschulung von jugendlichen Flüchtlingen.

Organisationsstrukturen in der Region Osnabrück. 

Die jeweiligen Leitstellen „Region des Lernens“ sind in der Region Osnabrück erste Ansprechpartner für die Beschulung von schulpflichtigen Zuwanderern in der Sekundarstufe II:

  • Die Nordregion (Stadt Bramsche, SG Neuenkirchen, SG Artland, SG Fürstenau, SG Bersenbrück und ggf. Wallenhorst) wird über die Leitstelle der BBS Bersenbrück versorgt.
  • Die Ostregion (Wittlager Land, Großraum Melle) wird über die Leitstelle der BBS Melle versorgt.
  • Die Stadt und der Südkreis (Südliches Osnabrücker Land, ggf. Wallenhorst, Belm, ggf. Bohmte) werden federführend über die Leitstelle des BSZW Osnabrück versorgt. Schüler*innen werden dort angemeldet. Das BSZW organisiert dann federführend und in enger Kooperation und in Zusammenarbeit mit den anderen BBS auf dem Stadtgebiet die Schüler*innenaufnahme, die entsprechenden Sprachstandsfeststellungen, die Beratungsgespräche und planen die Anzahl der notwendigen Klassen an den BBS für den Großraum Osnabrück. Eine Anmeldung dort bedeutet nicht, dass die Schüler*innen auch am BSZW beschult werden.

Die Regelung gilt für junge Menschen ab 16 Jahren bzw. ab der Schulpflicht in der Sekundarstufe II, also nach 9 Schulbesuchsjahren in einer allgemeinbildenden Schule. Weitere Informationen zu den Berufsbildenden Schulen in Stadt und Landkreis Osnabrück finden sie hier im Portal der Ausbildungsregion.

Die Anmeldung von jungen Menschen ohne 9 Schulbesuchsjahre, also der Schulpflicht in der Sekundarstufe I, erfolgt direkt bei den allgemeinbildenden Schulen inkl. der Gymnasien (auch der Oberstufe) vor Ort in den Gemeinden/Städten/Samtgemeinden.


Die Anmeldung sollte möglichst über Schulbewerbung.de (ehemals Schüler Online) erfolgen.


Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

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Schulanmeldung