Klare Regeln zum Start in die Ausbildung - Rechte und Pflichten im Überblick.

Rechte und Pflichten stehen sich in der Ausbildung gegenüber und ergänzen sich. Einige wichtige Regeln haben wir hier aufgeführt. Auf der Rückseite deines Ausbildungsvertrages stehen die Rechte und Pflichten ebenfalls. Hast du Fragen oder brauchst Unterstützung, dann wende dich an Deine Personalabteilung, Personalabteilungen oder melde dich bei den Ausbildungsberater*innen der Kammern.

Du hast ein Recht auf:

  • Angemessene Vergütung, Arbeitszeit und Erholungsurlaub.
  • Vermittlung von Fertigkeiten und Kenntnissen, die zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich sind.
  • Kostenlose Ausbildungsmittel im Betrieb (z. B. Stifte, Werkzeuge usw.). Die Bücher und Materialen für die Berufsschule muss der Betrieb dir allerdings nicht zahlen.
  • Freistellung für den Besuch der Berufsschule, Freistellung zur Zwischenprüfung und einen Tag Sonderurlaub zur Vorbereitung unmittelbar vor der schriftlichen Abschlussprüfung.
  • Ein Zeugnis auf Anfrage nach Abschluss der Ausbildung.
  • Feedbackgespräche während deiner Ausbildung, insbesondere während der Probezeit.

Deine Pflichten:

  • Du musst dir Fertigkeiten und Kenntnisse erwerben, die zur Erreichung des Ausbildungszieles notwendig sind.
  • Übertragene Aufgaben musst du sorgfältig ausführen.
  • Teilnahme am Berufsschulunterricht.
  • Weisungen des Ausbilders musst du Folge zu leisten.
  • Über Betriebsgeheimnisse und Geschäftsinteressen musst du  Stillschweigen bewahren.
  • Gehe pfleglich mit dem Eigentum (Werkzeuge, EDV usw.) deines Unternehmens um.
  • Auszubildende haben ein Berichtsheft zu führen. Das Berichtsheft muss als Ausbildungsnachweis bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung (auch Zwischenprüfung) vorgelegt werden.


Tipps und Hinweisen zum Start in die Ausbildung findest du auch im Download.