Sozialversicherungspflicht für Berufsstarter*innen.

Mit den gesetzlichen Sozialversicherungen werden Arbeitnehmer *innen und ihre Familien gegen zahlreiche Lebensrisiken pflichtversichert.


Was heißt das jetzt?

Arbeitnehmer*innen (also auch Auszubildende)  werden automatisch Mitglied in den gesetzlichen Sozialversicherungen. Das sind Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen-, Renten- und die gesetzliche Unfallversicherung. Arbeitgeber*in und Arbeitnehmer*in teilen sich die Beiträge jeweils etwa zur Hälfte. Außer bei der Unfallversicherung, hier zahlen die Arbeitgeber*innen die Beiträge alleine.

Krankenversicherung

Mit dem Start in eine Ausbildung ist eine kostenlose Familienkrankenversicherung über die Eltern für Azubis nicht mehr möglich, weil sie eine eigene sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen und damit automatisch unter die gesetzliche Versicherungspflicht fallen.

Alle Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf umfassende medizinische Versorgung. Sie zahlen alle den gleichen Beitragssatz. Wenn eine Krankenkasse gut wirtschaftet, bekommen ihre Mitglieder am Ende des Jahres eine Prämie ausgezahlt. Sollte nicht so gut gewirtschaftet werden, können Sonderzahlungen von den Mitgliedern verlangt werden.

Der Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) liegt aktuell bei 14,6 % plus einem individuellen Zusatzbeitrag, der bei den Krankenkassen zurzeit bei durchschnittlich 1,4% liegt. Also zusammen etwa 16%, wovon die Hälfte der Betrieb zahlt.

Viele Krankenkassen bieten Versicherten neben den gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen Extras wie Bonusprogramme oder Wahltarife an. Auszubildende können diese nutzen, um möglichst viel aus ihrem Gesundheitsschutz herauszuholen und sich sogar Prämien zu sichern. Ein Versicherungsvergleich kann sich also lohnen!

Pflegeversicherung

Wer nicht mehr in der Lage ist, selbst den Haushalt zu führen, zu kochen oder sich selbst zu waschen, bekommt Unterstützung aus der Pflegeversicherung. Alle Mitglieder der Krankenversicherung sind deshalb automatisch auch pflegeversichert. Der Beitragssatz liegt seit dem 1. Januar 2022 bei 3,05 Prozent des Bruttoeinkommens, bei Kinderlosen liegt er bei 3,4 Prozent. Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen (also auch Azubis) tragen den Beitrag – ohne den Kinderlosenzuschlag – grundsätzlich zur Hälfte, also jeweils 1,525 Prozent. Den Kinderlosenzuschlag (0,35%) zahlen nur die Arbeitnehmer*innen.

Arbeitslosenversicherung

Mit der Arbeitslosenversicherung sollen Versicherte im Falle der Arbeitslosigkeit finanziell unterstützt werden, zum Beispiel durch die Zahlung von Arbeitslosengeld I (ALG I) und Arbeitslosengeld II (ALG II oder Hartz IV). Der aktuelle Beitragssatz liegt bei 2,4% vom Bruttoeinkommen. Als Auszubildende*r zahlst du auch hier die Häfte (=1,2%), die andere Hälfte muss der/die Arbeitgeber*in zahlen. Dafür hast du dann im Fall einer Arbeitslosigkeit Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Allerdings nur, wenn du in den letzten 3 Jahren mindestens ein Jahr Beiträge gezahlt hast.

Ansprechpartnerin rund ums Thema Arbeitslosengeld I ist die Agentur für Arbeit, bei Fragen zum Arbeitslosengeld II (Hartz IV) wende dich bitte an das Jobcenter Osnabrück (Stadt OS) oder an die MaßArbeit (Landkreis OS).

Rentenversicherung

Nach Beendigung des Erwerbslebens zahlt die gesetzliche Rentenversicherung ihren Mitgliedern eine Altersrente. Die Versicherung zahlt auch bei Erwerbsunfähigkeit oder im Falle des Todes eines Versicherten eine Hinterbliebenenrente an die Ehepartner*in sowie an die minderjährigen Kinder. Die gesetzliche Rentenversicherung versteht sich als sogenannter Generationenvertrag. Arbeitnehmer*innen und Azubis zahlen heute Rentenbeiträge ein und finanzieren damit die Rentner*innen von heute. Du erwirbst dir durch die Renteneinzahlungen dann dasselbe Recht: Wenn du einmal alt bist zahlen die jüngeren Generationen für dich.

Die gesetzliche Rente ist als Altersvorsorge gedacht, es können aber auch Situationen entstehen, in denen eine gesetzliche Rentenversicherung schon heute von Vorteil für dich sein kann: Falls du während deiner Ausbildung einen Unfall hast oder schwer erkrankst, bietet die Rentenversicherung die notwendigen Rehabilitationsleistungen, damit du wieder gesund wirst und in deinem Job weiterarbeiten kannst. Falls du so schwer erkrankst, dass dir eine Rückkehr in den Beruf nicht mehr möglich ist, bekommst du eine Erwerbsminderungsrente, damit du nicht von heute auf morgen ohne Gehalt dastehst. Der Betrag, den du dann monatlich bekommst, wird normalerweise so berechnet, als hättest du bereits bis zu deinem 60. Lebensjahr in die Rentenversicherung einbezahlt.

Anspruch auf die gesetzliche Altersrente hast du nach heutigem Stand mit 67 Jahren. Leider ist aufgrund der höheren Lebenserwartung und der sinkenden Geburtenrate absehbar, dass es in Zukunft immer mehr Rentner*innen und immer weniger Beitragszahler*innen gibt. Dies hat zur Folge, dass die Höhe der gesetzlichen Rente immer weiter sinkt und man deshalb auch privat vorsorgen muss.

Der Beitragssatz liegt aktuell bei 19,9 %, die Hälfte muss auch hier der Betrieb zahlen.

Unfallversicherung

Sobald du deine berufliche Tätigkeit als Azubi oder Arbeitnehmer*in aufnimmst, meldet dich dein*e Arbeitgeber*in für die gesetzliche Unfallversicherung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft an. Die Berufsgenossenschaften sind Träger der Unfallversicherung, deren Beiträge die Arbeitgeber*innen alleine tragen. Mit dieser gesetzlichen Unfallversicherung bist du bei Arbeitsunfällen und Wegeunfällen auf dem direkten Weg zur Arbeit oder nach Hause abgesichert. Du bist verpflichtet, solche Unfälle unverzüglich der Personalabteilung zu melden.

Bei Unfällen im privaten Bereich greift die gesetzliche Unfallversicherung jedoch nicht, hierfür musst du dich ggf. zusätzlichn privat versichern.


So, nun rechen wir mal zusammen

  • Krankenversicherung: ca. 8% deines Bruttogehalts
  • Pflegeversicherung: ca. 1,9%
  • Arbeitslosenversicherung: 1,2%
  • Rentenversicherung: 9,95%
  • Gesamt: ca. 21,05%
  • Bei einem Bruttogehalt von z.B. 800€ zahlst du also 168,40€ Sozialversicherungsbeiträge.

 

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