Ferienjob - aber richtig!

Info der IHK: Was es bei Ferienjobs zu beachten gilt.

Sommerzeit ist Ferienjobzeit. Viele Schülerinnen und Schüler nutzen die schulfreie Zeit, um ihr Taschengeld aufzubessern. Dies ist nicht nur für Schüler*innen attraktiv. Auch Arbeitgeber profitieren, da echte Ferienjobs regelmäßig die Voraussetzungen für eine kurzfristige Beschäftigung erfüllen. Damit sind diese Jobs sozialversicherungsfrei.

„Der Arbeitgeber muss bei der Beschäftigung von Jugendlichen einige Regeln beachten, die insbesondere das Jugendarbeitsschutzgesetz vorgibt. So sind in Abhängigkeit des Alters die zulässige tägliche Arbeitszeit und spezielle Beschäftigungsverbote, wie etwa von Nachtarbeit, einzuhalten“, erklärt IHK-Juristin Karen Barbrock. Bei minderjährigen Ferienjobbern müssten prinzipiell die Eltern ihre Zustimmung geben. 


Weitere wichtige Informationen zum Thema finden Sie direkt auf der Website der Industrie- und Handelskammer.

 

(Quelle: IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim, Foto: shutterstock_1911404605)

 

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Ferienjob - aber richtig