Mindestlohn
21.11.2020

Mindestlohn für Auszubildende

Seit dem 1. Januar 2020 gilt das neue Berufsbildungsgesetz (BBiG) und damit haben Azubis ab diesem Jahr einen Anspruch auf eine Vergütung von monatlich mindestens 515 Euro im ersten Ausbildungsjahr. 

Fast 90.000 Azubis in Deutschland bekamen Ende 2018 eine Ausbildungsvergütung von weniger als 500 Euro im Monat, besonders viele von ihnen waren im Friseur- und Lebensmittelhandwerk, als Florist/innen oder im Gastgewerbe tätig. Dank Mindestvergütung hat das nun endlich ein Ende und führt hoffentlich dazu, dass die Ausbildungsberufe in den genannten Berufsbereichen für junge Menschen wieder attraktiver werden und die Abbrecherzahlen deutlich sinken.

Die Neuregelung gilt für fast alle Azubis, die jetzt in eine Ausbildung starten. „Fast alle“, weil weiterhin in einzelnen Branchen die Arbeitgeber und Gewerkschaften eigene Vereinbarungen treffen dürfen.

Trotzdem rechnen wir damit, dass sich bald viele Azubis über eine bessere Bezahlung freuen dürfen. Und das nicht nur im ersten Ausbildungsjahr, denn im zweiten Lehrjahr steigt die Vergütung auf 611, im dritten Jahr auf 695 und im vierten Ausbildungsjahr auf 721 Euro. Das ist immer noch deutlich weniger als die Topgehälter in der Metall- und Elektroindustrie oder im Baugewerbe, aber trotzdem ein gutes Signal für die duale Ausbildung „Made in Germany“. Weitere Infos zum Thema Mindestlohn für Azubis gibt´s z.B. hier.

Pech haben diejenigen, die sich heute schon in einer Ausbildung befinden: Sie profitieren nicht von der Neuregelung. Außerdem werden viele Azubis weiterhin zusätzliche finanzielle Unterstützung benötigen, wenn sie z.B. während der Ausbildung nicht im Haushalt der Eltern wohnen.