Energiepreispauschale
18.09.2023

Einmalzahlung für Studierende und Fachschüler*innen.

Anträge sind jetzt noch möglich.

Studierende und Fachschülerinnen und Fachschüler können noch bis zum 30. September die Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro beantragen. Mit dieser einmaligen Energiepreispauschale entlastet die Bundesregierung Menschen in Ausbildung.

Seit März 2023 ist der Antrag auf Einmalzahlung bundesweit möglich. Sobald Sie einen Zugangscode von Ihrer Ausbildungsstätte erhalten haben, können Sie die Einmalzahlung HIER online beantragen. Der Antrag kann bis zum 30. September 2023 gestellt werden.

Anspruch auf die Einmalzahlung haben:

  • Studierende
  • Schülerinnen und Schüler in Fachschulklassen, deren Besuch eine berufsqualifizierende Berufsausbildung voraussetzt,
  • Schülerinnen und Schüler in Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, die in einem mindestens zweijährigen Ausbildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln, sowie
  • Schülerinnen und Schüler in vergleichbaren Bildungsgängen.

 

Hintergrund

Über 540 Millionen Euro wurden bereits als Energiepreispauschale an Studierende sowie Berufs- bzw. ​Fachschülerinnen und Fachschüler ausgezahlt. Bisher haben über 2,7 Millionen Menschen in Ausbildung die Einmalpauschale zur Abfederung der gestiegenen Kosten in der Energiekrise erhalten. Das entspricht 75 Prozent der Antragsberechtigten. 

 

Quelle für diesen Beitrag: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/einmalzahlung-200-stud…