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31.05.2024

Aus- und Weiterbildungsgesetz.

Erste Elemente der Ausbildungsgarantie treten in Kraft.

Neuregelungen des Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung (AWBG). 

Ziel der Ausbildungsgarantie ist es, allen jungen Menschen ohne Berufsabschluss den Zugang zu einer vollqualifizierenden, möglichst betrieblichen Ausbildung zu ermöglichen. Die Ausbildungsgarantie ist dabei kein singuläres Ausbildungsstellenangebot, sondern setzt sich aus verschiedenen Elementen zusammen. Sie umfasst Beratungs- und Unterstützungsangebote, angefangen bei der beruflichen Orientierung und Beratung, bis zu Hilfen bei der Aufnahme und für den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung.

Berufsorientierungspraktika (BOP)

Neu: Praktikum zur Berufsorientierung, Mobilitätszuschuss und Anpassungen bei der Einstiegsqualifizierung. Die neuen gesetzlichen Regelungen im Kontext der Ausbildungsgarantie betreffen vier Förderinstrumente, die zum 1. April bzw. 1. August 2024 eingeführt wurden/werden. Ab April fördern Agenturen für Arbeit und Jobcenter Berufsorientierungspraktika (BOP) in Betrieben. Dabei können auch notwendige Kosten, wie zum Beispiel Fahrt- oder Unterkunftskosten übernommen werden. Intensive Beratung zur Berufsorientierung und Berufswahl ergänzen dieses Förderinstrument.

Mobilitätszuschuss (Mobi-Z)

Der Mobilitätszuschuss (Mobi-Z) unterstützt junge Menschen, die bereit sind, für eine betriebliche Berufsausbildung umzuziehen. Mit dem Zuschuss können Auszubildende bis zu zwei Familienheimfahrten pro Monat im ersten Ausbildungsjahr finanziert bekommen.

Einstiegsqualifizierung (EQ)

Als drittes Element der Ausbildungsgarantie ist die neue Regelungen bei der Einstiegsqualifizierung (EQ) in Kraft getreten. Sie kann nun in Teilzeit absolviert werden und die Mindestdauer wird von sechs auf vier Monate verkürzt. So können mehr Jugendliche und Betriebe die Einstiegsqualifizierung nutzen, beispielsweise auch mehr Menschen mit Behinderungen. Das trägt einem inklusiven Ausbildungs- und Arbeitsmarkt Rechnung.

Außerbetriebliche Berufsausbildung

Zum 1. August 2024 wird schließlich die Außerbetriebliche Berufsausbildung neu geregelt. Förderberechtigte haben dann einen Rechtsanspruch auf eine außerbetriebliche Berufsausbildung. Voraussetzung ist, dass die jungen Menschen hinreichende Bewerbungsbemühungen unternommen und die Angebote der Berufsberatung wahrgenommen haben. Des Weiteren wird die Zielgruppe der Förderberechtigten auf junge Menschen, die in einer Region wohnen, in der die Agenturen für Arbeit eine erhebliche Unterversorgung an Ausbildungsplätzen festgestellt haben, erweitert.

 

Kontakt zur Berufsberatung der Agentur für Arbeit:

 Den Unternehmen steht der Arbeitgeber-Service unter der Nummer 0800 4 5555 20 zur Seite.

 

Bildunterschrift: Sabine Najib, Ali Kocak und Jan von Rauch; Berufsberater/in vor dem Erwerbsleben der Agentur für Arbeit Osnabrück