BOM 2021
08.06.2022

Förderung von Maßnahmen zur Berufsorientierung wird verlängert.

Viele Schulen im Landkreis Osnabrück werden sich freuen: Vom 01.07.2021 bis zum 30.06.2023 fördern die Agentur für Arbeit Osnabrück und der Landkreis Osnabrück durch die MaßArbeit kAöR weiterhin Maßnahmen zur Berufsorientierung (BOM). Wie bisher sollen diese sogenannten BO-Maßnahmen die Wahrnehmung eigener Stärken, die beruflichen Orientierung und die zielorientierte Berufswegplanung der Schülerinnen und Schüler unterstützen sowie über Berufe und ihre Anforderungen informieren.

Die Berufsorientierungsmaßnahmen müssen von den allgemeinbildenden Schulen im Vorfeld mit der Berufsberatung der Agentur für Arbeit abgestimmt werden. Schulen müssen hierbei auch prüfen, ob über die Koordinierungsstelle Berufsorientierung (KoBo) inhaltsgleiche bzw. inhaltsähnliche Maßnahmen angeboten und gefördert werden können. Sollte dies der Fall sein, haben diese Vorrang und eine Antragstellung ist direkt bei der Koordinierungsstelle Berufsorientierung vorzunehmen.

Interessierte Schulen werden gebeten, sich mit ihrer zuständigen Berufsberatung in Verbindung zu setzen und die geplanten Projekte zu besprechen. Danach sollten  sich Schulen mit dem zertifizierten Träger, den Sie beauftragen wollen, zusammensetzen oder aber das Projekt ggf. bei der KoBo beantragen.

Ab sofort stehen für die Beantragung sowie Abrechnung von Berufsorientierungsmaßnahmen neue Unterlagen bereit und können auf der Website des Landkreises Osnabrück abgerufen werden.

Wichtig: Ein BOM-Antrag muss mindestens sechs Wochen vor Beginn der Maßnahme bei der MaßArbeit kAöR vorliegen. 

Bei Fragen zur formellen Abwicklung wenden Sie sich bitte an Viktoria Kocher unter 0541 501-3711 oder per Mail an viktoria.kocher@massarbeit.de, bei inhaltlichen Fragen bitte an den zuständigen Berufsberater.